Wohnbaugenossenschaft Sardona
Miar schaffend zahlbara und nochhaltiga Wohnrum, wo für d’Lüt vo do as dahai bütet.
Da wir in Flims leben, liegt es uns am Herzen, dass Wohnen auch in Zukunft für alle hier Lebenden erschwinglich bleibt. Mit der Gründung der Wohnbaugenossenschaft Sardona realisieren wir dieses Ziel - ohne Spekulation, Renditeabsichten oder Eigeninteressen.
Projekt
Wohnrum vo Flims für Flims
Die Gemeinde Flims hat die Parzelle Nr. 784, die sogenannte Parzelle Burkhardt, im Jahr 2025 erworben. Damit ergibt sich die Möglichkeit, ein Wohnbauprojekt zu realisieren, das einen direkten Einfluss auf die Wohnraumentwicklung in Flims haben wird. Die Gemeinde ermittelt mittels eines Investorenwettbewerbs ein konkretes Projekt für die Entwicklung der Parzelle und gibt diese dem Siegerprojekt anschliessend im Baurecht ab.
Als Interessengemeinschaft Wohnbaugenossenschaft Flims reichen wir – eine Gruppe mit Flims verbundenen Personen – als zugelassener Anbieter Mitte Juni 2026 unser gemeinnützig und genossenschaftlich orientiertes Projekt bei diesem Wettbewerb ein. Aus diesem Anlass haben wir Ende April 2026 die Wohnbaugenossenschaft Sardona gegründet mit dem klaren Ziel, bezahlbaren Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu schaffen und diesen langfristig zu sichern - von Flims, für Flims - ohne auswärtige oder private Interessen.
Erfahre mehr über unsere Vision und Zukunft der WBG Sardona im Interview mit Initiant Sebastian Boss: Ruinaulta vom 24. April 2026
ZWECK UND VORTEILE DER WBG SARDONA
Die Wohnbaugenossenschaft Sardona bezweckt, bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung von Flims zur Verfügung zu stellen. Sie ist nicht gewinnorientiert und wird dadurch von Förderprogrammen des Bundes und des Kantons Graubünden in Form von günstigem Kapital unterstützt. Dies ermöglicht der WBG Sardona, Wohnungen zur Kostenmiete anzubieten, wobei die Miete lediglich die effektiven Kosten deckt, ohne Gewinnaufschlag.
Genossenschaftlich organisierter Wohnraum ist der dritte Weg, ein Mittelweg zwischen Eigentum und Miete. Die Genossenschaftsmitglieder sind Eigentümer der Genossenschaft, welche die Wohnungen besitzt und vermietet. Die Vermietung der Wohnungen der WBG Sardona erfolgt nach klaren Grundsätzen des Vermietungsreglements. Mitglieder wirken an den Strukturen der Genossenschaft aktiv mit und haben jeweils eine Stimme an der Generalversammlung – unabhängig vom eingebrachten Kapital. Die Statuten der WBG Sardona regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
WIE WERDE ICH MITGLIED DER WBG SARDONA?
Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied der WBG Sardona werden. Für die Mitgliedschaft muss mindestens ein Genossenschaftsanteil à CHF 5'000 gezeichnet werden. Je nach persönlichen Möglichkeiten können auch mehrere Anteilscheine gezeichnet werden, um das Projekt näher ans Ziel zu bringen.
Auch Personen und Institutionen, die kein direktes Wohnbedürfnis haben, können freie Anteile zeichnen, um damit das Wohnen von Einheimischen und dadurch das Dorfleben zu unterstützen.
Eine moderate Verzinsung der Anteile ist vorgesehen; der Zinssatz wird von der Generalversammlung festgelegt. Beim Austritt hat das Mitglied Anspruch auf seine eingezahlten Anteile zum Nennwert.
Durch das laufende Wettbewerbsverfahren ist die effektive Einzahlung (Liberierung) des Ausgabebetrags der gezeichneten Anteilscheine erst mit dem Wettbewerbszuschlag und dem anschliessenden Abschluss des Baurechtsvertrages zwischen der Gemeinde und der WBG Sardona im Spätherbst 2026 fällig. Für ein nächstes Projekt werden wir die Newsletter-Abonnenten konkret neu ansprechen.
DIE FINANZIERUNG
Die prognostizierten Baukosten betragen knapp 14 Millionen ohne Landerwerb. Rund 65% davon wird mit einer klassischen Hypothek finanziert. Die restliche Finanzierung erfolgt durch Eigenmittel, wozu neben dem eingebrachten Kapital von rund 2 Millionen durch die Zeichnung der Genossenschaftsanteile à CHF 5’000 auch die Fördergelder von Bund und Kanton zu je 1.5 Millionen gezählt werden dürfen. Der Kanton Graubünden fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau seit dem 1. Januar 2026, indem er die Bundesfördergelder verdoppelt. Die Bundesförderung erfolgt durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement in der Höhe von CHF 50’000 pro Wohnung. Es handelt sich dabei nicht um Subventionen oder A-fonds-perdu-Beiträge auf Kosten der Steuerzahler, sondern um Darlehen, die über die Jahre zurückbezahlt werden.
In der Startphase können und sollen auch nicht alle Anteile von künftigen Bewohnenden gezeichnet werden. Zu hohe Kapitalanforderungen an die Mieterinnen und Mieter würden dem Ziel von bezahlbarem Wohnraum widersprechen. Die Genossenschaft ist deshalb auf Personen und Institutionen angewiesen, die über den nötigen finanziellen Spielraum verfügen, das Projekt zu unterstützen, ohne selbst einzuziehen.
Die Einzahlung des Ausgabebetrages der gezeichneten Anteilscheine wird erst im Spätherbst fällig, wenn das Projekt der WBG Sardona den Investorenwettbewerb gewinnt und der Baurechtsvertrag von der Bevölkerung an der Urne angenommen wird. Wird der Baurechtsvertrag nicht mit der WBG Sardona abgeschlossen, entfällt die Verpflichtung vollständig und wir würden die Newsletter-Abonnenten für ein nächstes Projekt konkret neu ansprechen.

Dahai.
Nochhaltig.
Fair.
© 2026, Luc Spescha
365d
24h
60m
60s
Gründungsversammlung 4. Mai 2026
Für die Zukunft von Flims
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Details unserer Statuten
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Konzept des Vermietungsreglements
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Finanzierung eines Projekts
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Möglichkeiten und Vorteile als Mitglied der ersten Wohnbaugenossenschaft in Flims
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Zeichnung von Genossenschaftsanteilsscheinen
Montag, 4. Mai 2026
20:00 Uhr
Eventhalle Flims
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